Das elektronische Handelsregister

Seit dem 1.1.2007 werden sämtliche Handelsregister in Deutschland elektronisch geführt. Der Interessierte kann die registrierten Firmendaten (kostenpflichtig) bundeseinheitlich über sie Seite www.handelsregister.de abrufen. Das Unternehmensregister ergänzt das Angebot um weitere Veröffentlichungspflichtige Informationen, genau wie das Portal www.handelsregisterbekanntmachungen.de.

Auch Anmeldungen zum Handelsregister dürfen nicht mehr per paier, sonder ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Die Notare haben sich auf die neue Technik eingestellt und beherrschen die modernen Anmeldeverfahren (weitere Informationen in der Mitteilung der Notarkammern)

Soweit Unternehmen bereits bisher Dokumente selbst Dokumente zum Handelsregister eingereicht haben, können Sie dies nach § 12 II HGB auch weiterhin tun – allerdings gleichfalls in elektronischer Form. Vorgeschrieben ist hier die Verwendung des „Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP)“ das kostenlos unter www.egvp.de bereitgestellt wird