Bauträgervertrag

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vom Bauträger unterliegt eigenen Regeln, die vom normalen „Hauskauf“ abweichen – und zurecht! Schließlich kaufen sie hier etwas, das es noch gar nicht gibt, sondern erst noch errichtet werden muss. Wenn sie den Erwerb eines solchen Objekts planen, informieren sie sich vorher über ihre Rechte und Pflichten mit dem Bauträgermerkblatt der Landesnotarkammer Bayern.